8. Fehlfahrt
Von einer Fehlfahrt spricht man, wenn man mit dem Taxi einen Auftrag hat, aber keine Fahrt zustande kommt, zum Beispiel weil der Fahrgast versehentlich oder aus Ungeduld bereits mit einem anderen Taxi weggefahren ist, oder wenn er nicht erscheint und auch nirgends zu finden ist.
Solange Sie an der Abholadresse nach Ihren Fahrgästen suchen oder noch keine Information haben, wo diese sind, haben Sie keine Fehlfahrt.
Zur Vermeidung einer Fehlfahrt ist die erste Maßnahme, wenn man an der Abhol-Adresse angekommen ist und der Fahrgast nicht bereits auf Sie wartet, dass man den Auftrag nochmals genau liest. Oft stellt sich heraus, dass man eine wichtige Information übersehen hat.
Zweite Maßnahme: Man steigt aus und sieht nach, ob der Name aus dem Auftrag auf dem Klingelbrett zu finden ist. Falls nicht, sieht man nach, ob an der gleichen Hausnummer noch ein weiterer Eingang mit einem weiteren Klingelbrett ist.
Wenn man also sichergestellt hat, an der im Auftrag angegeben Adresse zu sein und alle Hinweise korrekt befolgt zu, ist die nächste sinnvolle Maßnahme eine Nachfrage bei der Zentrale, indem man auf dem Display in der Hauptmaske oben links die Quick-Buttons aufruft und auf „Sprachwunsch“ drückt. (Näheres zu Sprachwünschen im Kapitel „Sprachwunsch“.) Oftmals kann die Zentrale den Kunden kontaktieren. In jedem Fall erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Sie weiter warten oder die Fahrt abbrechen sollen.
Nach längerem, vergeblichem Warten (laut Funkordnung ist man für 15 Minuten zum Warten verpflichtet) wird man sich irgendwann zum Abbruch entschließen. Dann hat man eine Fehlfahrt.
Fehlfahrten treffen unter dem Strich jeden Fahrer in gleichem Maße. Leider kann man bei Fehlfahrten in der Regel nicht den Preis für Anfahrt und Wartezeit verlangen, da die Verantwortlichen, von denen die Bestellung stammt in der Regel die verschwundenen Fahrgäste sind.
Das Wichtigste bei einer Fehlfahrt ist also: Profi sein. Freundlich bleiben.
Drücken Sie im Fall einer Fehlfahrt nicht auf Sprachwunsch! Sie verschwenden damit nur Ihre Zeit und die des Callcenter-Personals, denn die Zentrale kann den verschwundenen Fahrgast nicht zurück zaubern.
Da der Auftrag auf Ihrem Gerät noch offen ist und eine Fehlfahrt laut Funkordnung gemeldet werden muss, drücken Sie nun in der Auftragsansicht rechts unten auf „Aktionen“ und dann auf „Fehlfahrt“. Das ist erst zwei Minuten nach der Meldung „Beim Kunden“ möglich, damit man auch wirklich länger als einen flüchtigen Augenblick nach den Fahrgästen sucht. Nachdem Sie die Fehlfahrt bestätigt haben, gilt der Auftrag als abgebrochen und Ihre Fehlfahrt wird gespeichert.