10. Zahlungsarten und Belege

Bargeld ist für viele die beliebteste Art, bezahlt zu werden, da sie sehr sicher ist. Dennoch bieten wir unseren Kunden natürlich auch bargeldlose Zahlungsoptionen an, da dies mittlerweile als normale Dienstleistung angesehen und zu Recht von uns erwartet wird. Die einzelnen Zahlungsarten sind relativ schnell erklärt.

Wichtig ist, dass Sie bei allen Zahlungsvarianten die Quittungen und Belege korrekt und vollständig ausfüllen.

10.1. Der Unterschied zwischen Stadtfahrt, Umlandfahrt und Fernfahrt

Da Sie auf allen Belegen den Mehrwertsteuersatz (MwSt. bzw. USt.) eintragen oder ankreuzen müssen, ist es wichtig zu wissen, für welche Fahrten 7 Prozent gelten und für welche Fahrten 19 Prozent.

Grundsätzlich: Bei der Steuer spielen Pflichtfahrgebiete keine Rolle, sondern Gemeindegrenzen.

Der Steuersatz von 7 Prozent gilt für die meisten „normalen Taxifahrten“, denn das sind Stadtfahrten und manchmal Umlandfahrten. Dazu zählen alle Fahrten innerhalb Berlins (oder innerhalb einer anderen Gemeinde), unabhängig von ihrer Länge (also auch stundenlange Stadtrundfahrten, wenn dabei das Gebiet der einen Gemeinde nicht verlassen wird) und alle Fahrten bis 50 Kilometer, egal durch wie viele Gemeinden.

Der Steuersatz von 19 Prozent gilt für Fernfahrten. Das sind Fahrten, die über 50 Kilometer lang sind und bei denen mindestens einmal eine Gemeindegrenze überquert wird.

Eine lange Stadtrundfahrt durch Berlin, bei der das Stadtgebiet nicht verlassen wird, ist also keine Fernfahrt und wird deshalb mit 7 Prozent versteuert. Wird dabei aber eine kleine Abkürzung durch Großziethen genommen, ist es eine Fernfahrt, die mit 19 Prozent versteuert wird.

Eine 65 Kilometer lange Fahrt von Wannsee über Hermsdorf nach Rudow ist eine Stadtfahrt (7 Prozent MwSt.).

Eine 40 Kilometer lange Fahrt von Wannsee über Kreuzberg zum Flughafen BER ist eine Umlandfahrt (7 Prozent MwSt.).

Eine 55 Kilometer lange Fahrt von Wannsee über Reinickendorf zum Flughafen BER ist eine Fernfahrt, weil sie die Stadtgrenze quert und länger als 50 Kilometer ist (19 Prozent MwSt).

Sie müssen in der Regel keine Steuerbeträge ausrechnen, da die Taxiuhr immer den Brutto-Fahrpreis anzeigt, egal, wie viel Steuern sich der Staat hinterher davon genehmigt.

10.2. Barzahlung – welche Angaben müssen auf der Quittung stehen?

Bitte beachten Sie den Punkt „50 Euro Wechselgeld“ im Kapitel „Vertragswerk“.
Grundsätzlich: Jeder Fahrgast, der eine Taxifahrt bar bezahlt, hat Anspruch auf eine Quittung. Auf jeder Bar-Quittung müssen Sie folgende Angaben eintragen:

  • Datum (die Uhrzeit kann eingetragen werden, muss aber nicht)
  • Fahrstrecke, also von wo nach wo die Fahrt ging, möglichst mit Ortsteilen, auf Wunsch des Fahrgastes auch mit präziseren Angaben wie Straße, Hausnummer, Institution. Die Angabe „Stadtfahrt“ reicht nicht aus!
  • Fahrpreis
  • Mehrwertsteuersatz (im Normalfall 7 %, bei Fernfahrten und Materialfahrten 19 %)
  • Unterschrift des Taxifahrers

Außerdem muss die Quittung folgende Angaben enthalten, die zweckmäßigerweise bereits im Voraus draufstehen sollten:

  • Konzessionsnummer (kann man einstanzen lassen)
  • Stempel mit Name und Anschrift des Taxibetriebs (die Steuernummer muss nicht dabei stehen).

Beim Ausfüllen der Quittung muss immer eine Durchschrift gefertigt werden. Das Original geben Sie dem Fahrgast, die Durchschrift muss der Taxiunternehmer für zehn Jahre bei seinen Steuerunterlagen aufbewahren.

Besonderheit: Bei Fernfahrten oder Stadtrundfahrten mit einem Fahrpreis von 250 Euro oder darüber reicht die Angabe des Steuersatzes nicht aus. Dann muss auch der Steuerbetrag eingetragen werden. Er lässt sich wie folgt errechnen:

  • bei einem Steuersatz von 7 % (z. B. Stadtrundfahrt): Fahrpreis mal 0,06542
  • bei einem Steuersatz von 19 % (Fernfahrt): Fahrpreis mal 0,15966.

Verwenden Sie bitte genau diese Faktoren! Die Steuer wird auf den Netto-Fahrpreis erhoben, nicht auf den Brutto-Fahrpreis. Bei einer Fernfahrt zu 1.000 Euro beträgt die Steuer nicht 190 Euro, sondern 159,66 Euro.

10.3. EC- und Kreditkarten

Grundsätzlich: Sie müssen beim Taxifahren immer ein funktionierendes Gerät zur Kartenannahme im Auto haben. Ist es defekt, so dürfen Sie keine Personen befördern, sondern nur Material transportieren.

Zur Annahme von EC-Karten (auch Debit-Karten genannt) und Kreditkarten gibt es heute zahlreiche verschiedene Systeme und Geräte. Sie müssen sich in das Kartenabrechnungssystem Ihres Taxis ausführlich von Ihrem Taxibetrieb einweisen lassen.

Generell haben Sie das Recht, sich zum Zwecke der Identitätsprüfung den Ausweis des bezahlenden Fahrgastes zeigen zu lassen.

Auch bei Kartenzahlung hat der Kunde einen Anspruch auf einen schriftlichen Beleg. Sollten Sie keinen ausdrucken können, weil der Drucker defekt oder das Papier alle ist, müssen Sie selbst einen Belegvordruck mit Durchschrift ausfüllen, den der Kunde ggf. unterschreiben muss. Das Original mit der Unterschrift müssen Sie behalten und dem Kunden die Durchschrift geben.

Ein Kunde, der mit Karte zahlt, bekommt vom Taxifahrer niemals Bargeld raus!

10.4. CabCallCard

Die CabCallCard sieht aus wie eine normale Kreditkarte und wird von unserer Zentrale für einige wenige Kunden ausgegeben. Die Zahlungsabwicklung erfolgt adäquat zur Kreditkarte über ein Lesegerät oder die Eingabe der Kartennummer in der APP.

Bei Zahlung mit einer von Taxi Berlin ausgestellten CabCallCard wird ein Zuschlag von 1,50 Euro auf dem Taxameter gedrückt.

10.5. DB-Coupons und DB-QR-Coupons von der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn AG ist ein Kooperationspartner des deutschen Taxigewerbes, der viele lukrative Aufträge bringt: Wenn Bahnreisende zum Beispiel durch die Verspätung eines Fernzuges ihren Anschluss verpassen, und es war der letzte Regionalzug, gibt die Bahn ihnen unter Umständen einen Taxigutschein. Das sind häufig längere Fahrten.
Alle Informationen, die zu diesem Thema für Sie wichtig sind, finden Sie unter:
https://www.taxi-berlin.de/db-anleitung-vermittlung/

10.6. Taxi Berlin Card

Die Taxi Berlin Card ist eine Papierkarte in Kreditkartengröße. Auf ihr ist der Kostenträger ausgewiesen. Außerdem kann ein Gültigkeitszeitraum oder ein Höchstpreis (MAX) aufgedruckt sein. Eine längere Taxifahrt kann der Fahrgast auch mit mehreren TBCs bezahlen. Bei Taxi-Berlin-Cards werden dem Kostenträger nur die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

Auch auf der Taxi Berlin Card kann ein QR-Code aufgedruckt sein. Dieser sollte vom Fahrer vor Beendigung der jeweiligen Fahrt gescannt werden.

Dafür drücken Sie: Quickbuttonmenü > Zahlung > QR-Code Zahlung

Die enthaltenen Daten werden dann automatisch an die Zentrale übertragen. Zudem kann durch den Scan die Gültigkeit der Karte geprüft werden.

Eine Variante der Taxi-Berlin-Card ist der Gutschein. Auf diesem ist kein Kostenträger aufgedruckt und der auf ihm angegebene Betrag ist ein Fixwert, wird also komplett abgerechnet.

Die Karte verbleibt nach der Fahrt beim Fahrer, ist als nur einmal verwendbar. Die Angaben zur Fahrt tragen Sie auf der Rückseite der Karten ein und lassen den Fahrgast unterschreiben. Es darf kein Wechselgeld herausgegeben werden.

Bei Zahlung mit einer von Taxi Berlin ausgestellten CabCallCard wird ein Zuschlag von 1,50 Euro berechnet.

10.7. Andere Coupons, Vouchers, Fahrschecks

Die Begriffe in der Überschrift bezeichnen alle in etwa das gleiche: einen gedruckten Gutschein, den der Fahrgast von einer berechtigten Institution erhalten hat, mit dem er genau eine Taxifahrt bezahlen kann. Die Coupons sind in Größe, Aussehen und Layout ganz unterschiedlich.

Der Stempel oder Aufdruck der Institution ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Coupons. Oft ist der Coupon nicht oder nur teilweise ausgefüllt. Dann müssen Sie alle notwendigen Angaben eintragen (wie bei der Barquittung), dazu möglicherweise eine Auftrags- oder Genehmigungsnummer aus dem Funkauftrag. Jeder Coupon muss vom Fahrgast unterschrieben werden.

Sie behalten den Coupon bzw. den Gutschein und geben dem Fahrgast keinen Beleg. Nur falls der Coupon eine oder mehrere Durchschriften hat, geben Sie dem Fahrgast die Durchschriften. Das Original mit der Unterschrift braucht Ihr Taxibetrieb.

Bei Zahlung mit allen in diesem Abschnitt beschriebenen Zahlungsmitteln wird ein Zuschlag von 1,50 Euro auf dem Taxameter gedrückt.

10.8. Transportschein (Krankenkassen)

Bei Fahrten auf Transportschein zahlen die Kunden in der Regel mit einer ‚Verordnung einer Krankenbeförderung‘.

Diese kann auch direkt vom Arzt oder Therapeuten ausgestellt werden.

Der Transportschein verbleibt nach der Fahrt beim Fahrer. Der Unternehmer rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab. Der Transportschein kann nur für eine Fahrt verwendet werden.

Nicht alle Unternehmer können mit allen Krankenkassen abrechnen, andere Unternehmer rechnen nur mit bestimmten Kassen ab. Bitte erkundigen Sie sich daher, von welchen Kassen Sie Transportscheine annehmen dürfen.

10.9. Mobile payment (taxi.eu-Payment) mit Auftrag

Mobile Payment ist das Bezahlen mit dem Mobiltelefon. Das können Fahrgäste, die in der jeweiligen Bestell-APP einen Online-Bezahldienst wie PayPal hinterlegt haben.

Wenn im Auftrag das Zahlungsmerkmal „taxi.eu-Payment“ angegeben ist, dann öffnen Sie am Ende der Fahrt in der Hauptmaske der Fahrer-App mit dem Button oben links das Quick-Button-Menü und drücken auf „taxi.eu-Payment“. Geben Sie den Fahrpreis des Taxameters ein (ohne Zuschlag) und warten Sie auf die Bestätigung, dass der Kunde bezahlt hat. Der zahlende Kunde muss nicht unbedingt der Fahrgast im Taxi sein. Es kann auch ein Auftraggeber sein, der mit seinem Smartphone im Büro sitzt und auf die Zahlungsaufforderung wartet.

10.10. Mobile Payment (taxi.eu-Payment) ohne Auftrag

Ein Fahrgast, der die Voraussetzungen für taxi.eu-Payment erfüllt (siehe voriger Absatz), kann auch ohne Funkauftrag fragen, ob Sie diese Zahlungsart akzeptieren.
Am Ende der Fahrt ruft der Fahrgast auf seinem Smartphone den Zahlungsdienst auf und Sie wickeln gleichzeitig die Zahlung so ab wie im vorigen Absatz beschrieben. Allerdings braucht der Rechner eine Information, welcher Fahrgast in Ihrem Taxi sitzt, denn möglicherweise läuft der gleiche Vorgang zur gleichen Zeit noch an 20 anderen Orten auf der Welt ab, ohne dass der Rechner weiß, welcher der 20 Fahrgäste in welchem der 20 Taxen sitzt. Deshalb schickt der Rechner Ihnen nun einen Zahlencode in Ihre Fahrer-App, die Sie dem Fahrgast vorlesen müssen. Sobald er den Code bei sich eingibt, kann der Rechner den Kunden dem Zahlungsempfänger zuordnen und die Zahlung kommt zustande.

10.11. Rechnungsfahrt

Bei einer Rechnungsfahrt bezahlt der Fahrgast nicht selber. Die Tour wird durch Kostenträger übernommen. Deshalb kann eine Rechnungsfahrt nur als Funkauftrag vermittelt werden.

Wenn Sie einen Funkauftrag mit dem Merkmal „Rechnungsfahrt“ erhalten, müssen Sie eine Quittung mit dem Vermerk „Rechnungsfahrt“ ausfüllen. Das Wichtigste dabei: Sie müssen den Auftraggeber und die Genehmigungsnummer aus dem Auftrag auf die Quittung schreiben.

Sie müssen am Ende der Fahrt den Fahrgast auf der Quittung unterschreiben lassen und danach den Preis an die Zentrale übermitteln.

Dazu drücken Sie auf dem Display den gelben Button „Abschließen“ und geben anschließend den Betrag einschließlich des Zuschlags ein. Die Quittung bekommt Ihr Taxibetrieb und reicht sie zur Abrechnung bei der Zentrale ein.

10.12. Rechnungsfahrt ohne Beleg

Sie erhalten einen Auftrag mit dem Merkmal Rechnungsfahrt ohne Beleg, bei dem immer auch das Fahrziel angegeben ist, und tun alles genau so wie bei der Rechnungsfahrt im vorigen Abschnitt – mit einem Unterschied: Sie lassen den Fahrgast am Fahrziel sofort aussteigen. Er unterschreibt die Quittung nicht.

Bei Rechnungsfahrten (mit und ohne Beleg) wird ein Zuschlag von 1,50 Euro auf dem Taxameter gedrückt.

Button Abschließen gelb

Dazu drücken Sie auf dem Display den gelben Button „Abschließen“ und geben anschließend den Betrag einschließlich des Zuschlags ein. Die Quittung bekommt Ihr Taxibetrieb und reicht sie zur Abrechnung bei der Zentrale ein.