1. Vertragswerk
Bevor Sie bei Taxi Berlin am Funkverkehr teilnehmen und sich Aufträge vermitteln lassen können, müssen Sie mit Taxi Berlin einen Fahrervertrag schließen. Dazu müssen Sie Ihren Personenbeförderungsschein (also den gelben P-Schein) vorlegen, die Funkprüfung bestanden haben und in Ihrem Fahrervertrag Angaben zu Ihrer Person machen sowie Ihre Funkmerkmale festlegen.
Neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse müssen Sie Ihre Handynummer angeben, auf der die Funkzentrale Sie während der Taxischicht immer anrufen kann. Im Fahrervertrag verpflichten Sie sich, für die Funkzentrale immer telefonisch erreichbar zu sein. Ebenso können Sie die Zentrale jederzeit für Fragen erreichen.
Des Weiteren verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Funk- und Betriebsordnung. Sie enthält viele Regeln, die Sie mindestens einmal gelesen und sich bewusst gemacht haben müssen.
Im Fahrervertrag können Sie außerdem einzelne Merkmale ankreuzen, die Ihnen nach bestandener Funkprüfung erläutert werden.